Motsch & Co. GmbH
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61231 Bad Nauheim
 
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Mitglied im Verein:

“Wirtschaft für Bad Nauheim” “Bürgerstiftung”
“Erlebnis Bad Nauheim”

Fördermitglied im Verein:

“Jugendstilverein Bad Nauheim“ “Kaufmännische Schule des Wetteraukreises“

Mitglied im Verband
der Immobilienverwalter Hessen e.V.

Wohneigentumsverwaltung

Die Wohneigentumsverwaltungen werden nach den gesetzlichen Bestimmungen des Wohneigentumsgesetzes (WEG) durchgeführt und im Übrigen nach den Wünschen und Beschlüssen der Gemeinschaft.

Die gemeinschaftlichen Gelder und Konten werden von uns, gemäß den gesetzlichen Vorschriften, treuhänderisch verwaltet.

Die Rücklagen der Gemeinschaft werden im Sinne des WEG und nach Beschlüssen der Gemeinschaft zinsertragbringend angelegt.

Welche Leistungen dies umfasst finden Sie unter dem Punkt Leistungen.

Aktuelles - Interessantes

Schadensersatz wegen vorgetäuschten Eigenbedarfs auch bei unwirksamer Kündigung

Der Bundesgerichtshof hatte zu entscheiden, ob der Mieter nach dem Auszug aus einer Mietwohnung unter anderem Schadensersatzansprüche wegen vorgetäuschten Eigenbedarfs auch dann geltend machen kann, wenn die Kündigung des Vermieters aus formalen Gründen unwirksam gewesen ist.

PDF-Datei (ca. 34 KB) mit dem Pressebericht des BG

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