Motsch & Co. GmbH
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Stresemannstraße 36
61231 Bad Nauheim
 
Tel: +49(0) 60 32 - 925470
Fax +49(0) 60 32 - 3 55 40
 
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Mitglied im Verein:

“Wirtschaft für Bad Nauheim” “Bürgerstiftung”
“Erlebnis Bad Nauheim”

Fördermitglied im Verein:

“Jugendstilverein Bad Nauheim“

Mitglied im Verband
der Immobilienverwalter Hessen e.V.

Und was kostet das?

Die für unsere Leistungen anfallenden Gebühren richten sich nach der Größe der Objekte. Weitere Verwaltungskosten im Rahmen der üblichen Verwaltung wie z.B. die Berechnung von Briefporto, Telekommunikationsentgelte (Telefon- und Fax), Fahrtkosten und Wegegeld, Büromaterial etc. werden nicht belastet.

Grundlagen für die Tätigkeit und Vergütung der Verwaltung sind Vereinbarungen aus dem Verwaltervertrag und der Teilungserklärungen. Der Bestellzeitraum des Verwalters ist im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften Vereinbarungssache.

Vergütungen für die Grunddienstleistungen werden gerne im persönlichen Gespräch oder auf Anfrage auch schriftlich mitgeteilt und sind individuell abgestimmt.

Sonderleistungen der Verwaltung nach Absprache

Zusätzliche Eigentümerversammlungen, Mahnverfahren, Gerichtsverfahren, umfangreiche Instandsetzungs- und Instandhaltungsmaßnahmen.

Aktuelles - Interessantes

Schadensersatz wegen vorgetäuschten Eigenbedarfs auch bei unwirksamer Kündigung

Der Bundesgerichtshof hatte zu entscheiden, ob der Mieter nach dem Auszug aus einer Mietwohnung unter anderem Schadensersatzansprüche wegen vorgetäuschten Eigenbedarfs auch dann geltend machen kann, wenn die Kündigung des Vermieters aus formalen Gründen unwirksam gewesen ist.

PDF-Datei (ca. 34 KB) mit dem Pressebericht des BG

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