Motsch & Co. GmbH
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Stresemannstraße 36
61231 Bad Nauheim
 
Tel: +49(0) 60 32 - 925470
Fax +49(0) 60 32 - 3 55 40
 
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Mitglied im Verein:

“Wirtschaft für Bad Nauheim” “Bürgerstiftung”
“Erlebnis Bad Nauheim”

Fördermitglied im Verein:

“Jugendstilverein Bad Nauheim“

Mitglied im Verband
der Immobilienverwalter Hessen e.V.

Ihr Weg zu uns - Anfahrt

Von der A5 Frankfurt-Kassel die Abfahrt Butzbach nehmen. Aus Butzbach auf der B3 in Richtung Bad Nauheim fahren.

Von Friedberg ebenfalls über die B3 (Frankfurter Straße) nach Bad Nauheim.

In Bad Nauheim fahren Sie in die Bahnhofsallee Richtung Innenstadt ab. Folgen Sie der Vorfahrtsstraße in die Parkstraße.

Dieser folgen Sie bis sie als Vorfahrtsstraße in die Friedrichstraße links abbiegt.

Nach ca. 100 m ist rechts ein Parkplatz. Links geht es in die Stresemannstraße, die ab hier Fußgängerzone ist. Unser Büro ist nach ca. 40 m auf der rechten Seite.

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Aktuelles - Interessantes

Kein Neubeginn der Abrechnungsfrist

Mit dem Urteil vom 9. April 2008 entschied der BGH , dass ein Anerkenntnis eines Mieters einer formell unzureichenden Nebenkostenabrechnung während der 12-Monatsfrist (Ausschlussfrist des § 556 Abs. 3 Satz 2 und 3 BGB) nicht zum Neubeginn dieser Frist führt.

PDF-Datei (ca. 118 KB) mit der Pressemeldung des BGH

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